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Antrag an den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie auf Anerkennung der personzentrierten Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen als Psychotherapieverfahren

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Der Verband Personzentrierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (VPKJ) und die Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. (GwG) haben im Februar 2022 beim Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) einen Antrag auf Anerkennung der Personzentrierten Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapie-Verfahren gestellt.

Die Personzentrierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wurde in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts von Carl Rogers und seiner Schülerin Virginia Axline zunächst als „nondirektive Spieltherapie“ begründet. Seit Mitte der 70er Jahre wurde und wird der Ansatz auch in Deutschland aufgegriffen, weiterentwickelt, empirisch untersucht und als Psychotherapieverfahren nach Richtlinien der GwG in Ausbildungen gelehrt. In der personzentrierten psychotherapeutischen Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen geht es darum, einen neuen Entwicklungsraum anzubieten: Das Kind / die Jugendliche soll neue Erfahrungen machen können und so die Möglichkeit erhalten, verzerrte oder verleugnete Erfahrungen zu korrigieren. Dies geschieht in erster Linie durch (spielerisches) Handeln im Rahmen einer emotional wertschätzenden, verstehenden und haltgebenden Beziehungserfahrung. Die Patient*innen sollen im Rahmen der therapeutischen Beziehung Sicherheit erleben und sich mit inneren Konflikten (Inkongruenzen) durch Spielen oder im Gespräch auseinandersetzen. Dabei steht das je einzelne Kind / die je einzelne Jugendliche mit ihren Entwicklungsbedürfnissen im Mittelpunkt und es werden passgenaue therapeutische Unterstützungsmöglichkeiten angeboten.

Für die ursprünglich als „Breitbandverfahren“ angesehene Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen existieren mittlerweile Konzeptionen eines störungsspezifischen Handelns. Es wurden „Störungsspezifische Handlungsleitlinien in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ auf personzentriertem Hintergrund für die häufigsten psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter (Angststörungen, Depressive Störungen, Traumafolgestörungen, Störungen des Sozialverhaltens sowie Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS)) entwickelt und konsensual abgestimmt.

Der Antrag an den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus VPKJ und GwG formuliert. Er orientiert sich am „Methodenpapier Version 2.9“ des WBP.  Dazu wurden international Studien zur Wirksamkeit der Personzentrierten Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen recherchiert. Auf diese Weise kam eine Sammlung von ca. 250 Publikationen zusammen, die dann von den Antragssteller*innen mittels der Kriterien des „Methodenpapiers“ geprüft wurden. Nach diesem Prüfprozess blieben 38 Studien übrig, die von den Antragsteller*innen als geeignete, den Kriterien des WBP genügende, Wirksamkeitsstudien angesehen wurden. Diese Studien können im Wesentlichen den im „Methodenpapier“ benannten „Anwendungsbereichen“ „Affektive Störungen“, „Angststörungen und Zwangsstörungen“, „Anpassungs- und Belastungsstörungen“, „Psychische und soziale Faktoren bei Intelligenzminderung/ tiefgreifende Entwicklungsstörungen“ sowie „Hyperkinetische Störungen und Störungen des Sozialverhaltens“ zugeordnet werden. Der Wissenschaftliche Beirat hat den Antragssteller*innen den Eingang des Antrags und die zukünftige Bearbeitung und Prüfung bestätigt.

Die Koordination der Antragsstellung hat die Sprecherin des VPKJ, Dipl. Psych. Ulrike Hollick, Weimar/Lahn übernommen, die für die weitere Koordination und Anfragen zur Verfügung steht:

VPKJ - Verband Personzentrierte
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Dipl. Psych. Ulrike Hollick
An der neuen Schule 6a
35096 Weimar/Lahn
Tel.: 06426/9670444
Mail: praxis-hollick@web.de

 

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