Da die GwG als Organisation keine Dienstleistungen für Endkund*innen anbietet, ist es vielmehr ihre Aufgabe, ihre Mitglieder durch ein differenziertes Fort- und Weiterbildungsangebot zu befähigen, therapeutische oder beraterische Dienstleistungen auf Basis eines humanistischen Menschenbildes zu erbringen.
Die Bemühungen zum Qualitätsmanagement fokussieren daher nicht auf die Qualitätsdimensionen der Struktur- oder Ergebnisqualität, sondern betonen die Qualitätsmerkmale der Fort- und Weiterbildungsprozesse.
Die Verbindlichkeit kommt in entsprechenden Richtlinien zum Ausdruck. Dies sind insbesondere:
Im Folgenden werden die Standards der jeweiligen Ebenen beschrieben. Die Standards werden von einem von der Delegiertenversammlung der GwG eingesetzten Ausschuss kontrolliert und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Ausschuss setzt sich aus Ausbilder*innen und Praktiker*innen zusammen.
Professionelles personzentriertes Handeln bedeutet einen besonders verantwortlichen Umgang mit Menschen, mit der beruflichen Aufgabe und mit der eigenen Person. Die GwG hat aus diesem Grund seit längerem ethische Richtlinien verabschiedet.
Die Mitglieder der GwG tragen dafür Verantwortung, sich selbst mit ethischen Fragen auseinanderzusetzen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Institutionen zu fördern und zu unterstützen, in denen sie tätig sind. Sie sind verpflichtet, die ethische Richtlinien einzuhalten.
Die ethischen Richtlinien der GwG dienen
Darüber hinaus werden Zertifikatsinhaber/innen verpflichtet, sich regelmäßig im Rahmen von kollegialen Arbeitsgruppen über ihre Tätigkeit als Berater*in auszutauschen und damit Selbstevaluierungsprozesse zu initiieren und aufrecht zu erhalten.
GwG-Weiterbildungen werden nach den Standards durchgeführt, die von der Delegiertenversammlung der GwG verabschiedet wurden..
Die Zertifikate werden vom Vorstand der GwG erteilt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Personzentrierte Psychotherapie und Beratung bedeutet eine kontinuierliche Weiterentwicklung, mit dem Gegenüber kongruent in Beziehung zu treten. Um als Therapeut*in oder Berater*in ein hohes Maß an Kongruenz zu erlangen und zu erhalten und somit langfristig die Qualität personzentrierter Psychotherapi/Beratung zu gewährleisten, bedarf es über die Weiterbildung hinaus fortwährend regelmäßiger kollegialer Supervision bzw. Intervision der Therapeut*innen/Berater*innen.
Die Erteilung und Annahme eines GwG-Zertifikats setzt deshalb die stimmberechtigte Mitgliedschaft in der GwG voraus und verpflichtet zur fortlaufenden Supervision im Rahmen einer kollegialen Arbeitsgruppe der GwG.
Wir empfehlen die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Die GwG bietet über ihre Website verschiedene Fortbildungen an. Auch im Rahmen der Jahreskongresse ist der Besuch von Fortbildungen möglich.
GwG-Weiterbildungen werden in der Regel von Personen durchgeführt, die ein Kursleiter*innenzertifikat der GwG für diese Weiterbildung besitzen.
Um Kursleiter*in der GwG zu werben, muss eine umfangreiche Kursleiter*innen-Qualifikation durchlaufen werden. Die Kursleiter*innen-Qualifikation setzt sich aus den folgenden Modulen zusammen:
Während der Teilnahme an einem Weiterbildungskurs in einem Umfang von mindestens 150 Unterrichtsstunden führt der/die Weiterbildungskandidat*in in Anwesenheit einer Kursleiter*in eigenständig Einheiten durch, die abwechselnd Vorträge zur Personzentrierten Theorie, Durchführung von praktischen Übungen, von Supervision und Durchführung von Selbsterfahrungseinheiten beinhalten.
Ziel des Moduls 2 ist es, dem/der Kandidat*in zu ermöglichen, Erfahrungen in der selbständigen Durchführung von Weiterbildung in Personzentrierter Beratung (Grundstufe) – mit begleitender Supervision (siehe Modul 5) zu sammeln.
Dieser Teil beinhaltet mind. ein Seminar und ermöglicht eine Erweiterung und Vertiefung der zu erwerbenden Kompetenzen in Theorie und Praxis.
Ziel der verpflichtenden Teilnahme am jährlichen Verbandstag der GwG ist es, den Kursleitungskandidat*innen zu ermöglichen, sich in das Verbandsgeschehen zu integrieren und sich vertieft mit der neuen Berufsrolle als Kursleiter*in der GwG zu identifizieren. Im Rahmen kollegialer Treffen erhalten die Kandidaten*innen die Möglichkeit, sich über ihre Kursleitungserfahrungen auszutauschen und sich mit anderen GwG-Kursleiter*innen zu vernetzen. Dieses Treffen wird von einem/einer Kursleiter*in begleitet.
Ziel der begleitenden Supervision (mind. 30 Std.) ist es in erster Linie, die Teilnehmenden bei der Reflektion ihres persönlichen Lern- und Entwicklungsprozesses als Kursleiter*in professionell zu begleiten:
Um zu gewährleisten, dass die Kursleiter*innen der GwG sich in einem permanenten Prozess über Weiterentwicklungen informieren bzw. austauschen, sind alle Kursleiter*innen verpflichtet, sich in Kursleiter*innenplenen zusammenzuschliessenKursleiterplenen sind der Zusammenschluss von Kursleiter*innen einer Region. Die Plenen treffen sich mindestens einmal vierteljährlich. Aufgaben der Kursleiterplenen sind insbesondere die gemeinsame Fortbildung, die Diskussion von Weiterbildungsinhalten, Supervision von Ausbildungstätigkeit und Besprechung organisatorischer Fragen von Ausbildung.
Alle Kursleiter*innen der GwG unterzeichnen vor ihrer Tätigkeit die folgende Verpflichtungserklärung:
1. Ich verpflichte mich, die von mir geleiteten Weiterbildungskurse im Rahmen der Weiterbildung der GwG und gemäß den gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen der GwG durchzuführen.
2. Ich verpflichte mich, die von mir verantwortlich geleiteten Weiterbildungskurse vor Beginn des jeweiligen Kurses der Bundesgeschäftsstelle der GwG auf dem hierzu konzipierten Formblatt mit allen darin gewünschten Angaben anzumelden sowie die pauschale Kursabgabe zu entrichten. Ich werde die Kurse gemäß diesen Angaben durchführen und sie entsprechend den Richtlinien und Durchführungsbestimmungen ordnungsgemäß abschließen.
3. Ich verpflichte mich, dass Teilnehmer*innen des von mir durchgeführten Weiterbildungskurses die Möglichkeit erhalten, den vollständigen Weiterbildungsgang zu absolvieren.
4. Ich erkenne an, dass die Arbeit als Kursleiter*in der GwG nur bei weiterer methodisch-didaktischer und fachspezifischer Fortbildung - insbesondere in den Bereichen Theorie und Praxis des klientenzentrierten Konzeptes und seiner Weiterentwicklung - fachgerecht geleistet werden kann und verpflichte mich zur Fortbildung in den genannten Schwerpunkten.
5. Ich verpflichte mich, folgende berufsethische Grundsätze anzuerkennen und zu befolgen:
6. Ich erkenne an, dass die Verpflichtungserklärung für Kursleiter*innen analog dem Verhältnis Kursleiter*innen und Kursteilnehmer*innen auch für das Verhältnis von Betreuendem/r Kursleiter*in zu Kursleiter*in-Kandidat*innen gilt.
7. Wird meine Qualifikation als Kursleiter*in in Zweifel gezogen, so werde ich zur Klärung des Sachverhaltes die GwG oder eine vom Vorstand der GwG eingesetzte Schlichtungsinstanz aktiv unterstützen.
Die GwG
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