Die Arbeit der GwG ist auf starken Schultern verteilt. Hierzu gehören zum Beispiel die Ausschüsse für Personzentrierte Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Erwachsene, für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung mit Kindern und Jugendlichen, für Personzentrierte psychosoziale Beratung, für Personzentrierte Organisationsberatung, für ethische Angelegenheiten und Beschwerden sowie der Ausschuss für den Haushalt. Die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse werden durch die Delegiertenversammlung gewählt.
Der AfH hat Einblick in sämtliche Unterlagen, die die Aufstellung des GwG-Haushaltes betreffen. Er hat gegenüber dem Vorstand das Recht, Aufklärung über bestimmte Teile des Haushaltes zu verlangen. Dem Ausschuss steht allerdings nicht das Recht einer allgemeinen Bewertung des Haushaltes im Sinne einer politischen Einordnung zu.
Finanzentscheidungen des Vorstandes, die von den festgelegten Haushaltsansätzen in einem nicht unerheblichen Umfang abweichen, sind dem AfH vorab zur Kenntnis zu geben.
Die Mitglieder des Ausschusses
Der Ausschuss für Personzentriertes Coaching, Supervision und Organisationsentwicklung ist zuständig für alle fachlichen Fragen im Bereich Organisationsberatung und für die Richtlinen der Weiterbildungsgänge "Coaching", "Supervision" und "Personzentrierte Beratung in der Personal- und Organisationsentwicklung",
Mitglieder des Ausschusses:
Der Ausschuss für Psychosoziale Beratung ist zuständig für alle fachlichen Fragen im Bereich Beratung. Er formuliert Rahmenrichtlinien für die Weiterbildungsgänge „Personzentrierte Beratung“ und „Mediation". Außerdem kümmert er sich um Einzelanfragen, die rund um diese Fort- und Weiterbildungen entstehen.
Der AfB hat laut Satzung fünf Mitglieder. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die einzelnen Mitglieder werden durch die Delegiertenversammlung gewählt, auch eine Wiederwahl ist dabei zulässig.
Die Mitglieder des Ausschusses:
Der Aausschuss ist zuständig für alle fachlichen Fragen im Bereich der Psychotherapie. Er formuliert Rahmenrichtlinien für den Weiterbildungsgang „Klientenzentrierte Psychotherapie“ Außerdem kümmert er sich um die Beantwortung von Einzelanfragen rund um diese Weiterbildungen.
Die Mitglieder des Ausschusses:
Der Ausschuss für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung mit Kindern und Jugendlichen ist zuständig für alle fachlichen Fragen im Bereich Psychotherapie und Beratung mit Kindern und Jugendlichen. Er formuliert die Rahmenrichtinien für die Weiterbildungsgänge "Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen" und "Personzentrierte Beratung mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen".
Die Mitglieder des Ausschusses:
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