Psychotherapie und Wissenschaft
Die bereits 2014 angekündigten Reformeckpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sollen nun tatsächlich bis zum Sommer 2016 vorgelegt werden. Bekanntlich findet sich vieles zum PsychThG in der Diskussion. Denn neben der unerträglichen Lage tausender „Psychotherapeuten in Ausbildung“ (PiA) ist unter anderem die Struktur von Ausbildung und Approbation verbesserungswürdig.
Solche Fragen waren auch Gegenstand des 28. Deutschen Psychotherapeutentages im April in Berlin, über den das „Deutsche Ärzteblatt / PP“ in einem lesenswerten Beitrag in Heft 5/2016 berichtet hat. „Die Legaldefinitionen für die Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeiten sind derzeit festgelegt auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren. ‚Diese Einschränkung sollte aufgegeben werden‘“, zitierte die Zeitschrift den Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer, Dr. Dietrich Munz. Diese Aussage ist sicherlich gut gemeint. Und ihr Inhalt ist vermutlich sogar pragmatisch notwendig, um der weiteren Verödung der deutschen Psychotherapielandschaft zu einer Monokultur Einhalt zu gebieten. Hat doch vor nicht langer Zeit Jochen Eckert in Heft 4/2013 von „Persönlichkeitsstörungen: Theorie und Therapie“ unter dem Titel „Machtmissbrauch in den Psychotherapiewissenschaften“ nochmals resümierend aufgezeigt, „welche Mittel und Wege eingesetzt werden, diesen Monopolisierungsprozess voranzutreiben“.
Dennoch ist die hierdurch vermittelte Sichtweise hoch problematisch. Ich jedenfalls kann mich damit nicht anfreunden. Seit Langem plädiere ich dafür, weiterhin nur wissenschaftlich anerkannte Verfahren zur Approbation zuzulassen. Und ich plädiere ebenso dafür, dass nur solche Verfahren sozialrechtlich von den Krankenkassen zur Heilbehandlung bezahlt werden, deren Wirksamkeit und Nutzen nachgewiesen ist. Ich wüsste auch gar nicht, womit man gegenüber den Patienten und der Solidargemeinschaft anderes begründen wollte. Allerdings ist mit meinem Plädoyer die Forderung verbunden, das Prozedere der „Feststellung“ der „wissenschaftlichen Anerkanntheit“ und der „Nützlichkeit und Wirksamkeit“ in Deutschland nicht vollends zu einer Farce verkommen zu lassen. Vielmehr sollte sich ein Gremium, das in seiner Bewertung der „wissenschaftliche Anerkanntheit“ als seriös gelten will, zunächst einmal selbst an die üblichen Regeln der „Scientific Community“ halten. Hierzu sind Transparenz und Öffentlichkeit der Diskurse ebenso unerlässlich wie die Wahrnehmung von und argumentative Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Positionen, die zumindest in angesehenen internationalen Fachzeitschriften vertreten werden.
Es kann nicht angehen, dass – analog zur vielkritisierten „Hinterzimmer-Politik“ bei den TTIP-Verhandlungen – in einer Art Hinterzimmer-Wissenschaft die Fachfragen und -argumente als „vertrauliche“ Angelegenheit einer Gruppe unter Ausschluss der Fachöffentlichkeit verhandelt werden. Es ist kein Kennzeichen von Wissenschaft, sich dem Diskurs und der kritischen Auseinandersetzung zu entziehen. Ebenso wenig ist es in der Wissenschaft üblich, dass eine Gruppe über die „wissenschaftliche Anerkanntheit“ einer anderen befindet, besonders wenn sie in Konkurrenz zu dieser steht und sie sich mit ihrer Entscheidung erhebliche finanzielle und personelle Vorteile sichern kann (Ausbildungsvergütungen, Forschungsgelder, Stellen an Hochschulen etc.).
Eine solche massive Interessenkollision ist in der Wissenschaft jedenfalls verpönt. Und zahlreiche Forschungsergebnisse belegen, dass selbst bei subjektiver Redlichkeit und intendierter Neutralität gerade Gruppenentscheidungen von solchen Interessen erheblich beeinflusst werden. Als No-Go gilt in der Wissenschaft zudem, dass man bei der Beurteilung von anderen – selbst wenn sie keine Konkurrenten wären – solche Kriterien verwendet, die man nicht auch bereit ist, an die eigene Gruppe anzulegen. Ich habe beispielsweise in all den Jahren nicht ein einziges Argument vernommen, weshalb die Ansätze der Humanistischen Psychotherapie „heterogener“ sein sollten als das breite Spektrum der verhaltenstherapeutischen oder der psychodynamischen Ansätze. Ohne transparente und veröffentlichte Kriterien oder Argumente aber sind Beratungen und Entscheidungen der Willkür von jeweils aktuellen Stimmungs-Gemengelagen unterworfen. Das ist so ziemlich das Gegenteil dessen, was gemeinhin unter wissenschaftlich seriösem Vorgehen verstanden wird. Dazu sei daran erinnert, dass ja selbst mit dem hierzulande aufgestellten Regelwerk der „Anerkennung“ die Systemische Therapie seit 2008 und zumindest ein Hauptverfahren der Humanistischen Psychotherapie, die Gesprächspsychotherapie, seit 2002 als „wissenschaftlich anerkannt“ gelten. Wenn also nach fast zwei Jahrzehnten kein einziges Verfahren die aufgestellten Hürden überwinden konnte, so liegen die Mängel weder im Bereich der „wissenschaftlichen Anerkanntheit“ noch im Bereich der Wirksamkeit und Nützlichkeit: Dies wurde gerade in den letzten Jahren nochmals in umfangreichen Metaanalysen namhafter Psychotherapieforscher in herausragenden internationalen Werken unterstrichen.
Systemische und Humanistische Psychotherapeuten haben keinerlei Interesse daran, dass die Forderung nach „wissenschaftlicher Anerkanntheit“ oder nach „Wirksamkeit und Nutzen“ gelockert wird. Dies dient weder den Patienten noch der Psychotherapie noch letztlich irgendeinem Verfahren. Sie haben aber ein Recht darauf, dass die Entscheidungsprozeduren endlich Kriterien erfüllen, die von wissenschaftlichen und fachgerechten Aspekten und Argumenten getragen werden und den internationalen Stand der Psychotherapieforschung bezüglich Vielfalt und Heterogenität der Vorgehensweisen nicht länger ignorieren.
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